23. Schulmail: Verpflichtung zur Teilnahme am Regelunterricht

Liebe Eltern, liebe GROWIS,

Ab Montag, 15. 06.2020 startet für alle SchülerInnen der Regelunterricht. Dazu heißt es in der 23. Mail des MSB:

II. „Teilnahme am Unterricht bei erweitertem Schulbetrieb“
Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus Anlass einer Erweiterung des Präsenzunterrichts ist noch einmal auf Folgendes hinzuweisen:
Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.
Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Es gelten – wie bisher schon – die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). ………..
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. ……….

Das bedeutet konkret für alle SchülerInnen: Sollten die Eltern befürchten, dass eine gesundheitliche Gefährdung für ihr Kind oder sie selber wegen einer Vorerkrankung bestehen, so wenden sie sich an ihren Haus- bzw. Kinderarzt und lassen diese attestieren.

Dieses Attest wird der Schulleitung vorgelegt, gerne auch per Mail, und der Schüler wird von der Präsenzpflicht freigestellt

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